Serviceübersicht
Zu den Grundbesitzabgaben gehören die Grundsteuern (A und B), Abfallbeseitigungsgebühren, Entwässerungsgebühren (Schmutz- und Niederschlagswassergebühren), Straßenreinigungs-/Winterdienstgebühren.
Als Hundehalterin oder Hundehalter sind Sie verpflichtet, einen Hund innerhalb von 14 Tagen an - oder abzumelden. Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie vor der An- oder Abmeldung unsere Hinweise (Sepa-Mandat) auf der Homepage der Stadt Oer-Erkenschwick: www.Oer-Erkenschwick.de / Services A-Z / Hundesteuer
Der Kraftfahrzeugsteuerrechner dient der Berechnung der Jahressteuer in einfachen Fällen. Daher werden z. B. Steuerbefreiungen oder Aufschläge aufgrund abweichender Entrichtungszeiträume nicht berücksichtigt.
Online-Service zur Berechnugn der Lohn- und Einkommenssteuer
Vergnügenssteuererklärung
Jahresmeldung - Folgeantrag auf Absetzung von nicht eingeleitetem Frischwasser
- Dieses Symbol weist auf einen externen Link hin. Eine Antragsabwicklung im Portal ist nicht möglich.